22.1.5.Nr.12
§ 36 Abs. 2 Z 3 ArbVG
1. Für die Frage, ob ein Mitarbeiter betriebsverfassungsrechtlich leitender Angestellter ist, ist vor allem die Entscheidungsbefugnis im personellen Bereich maßgeblich.
22.1.5.Nr.12
§ 36 Abs. 2 Z 3 ArbVG
1. Für die Frage, ob ein Mitarbeiter betriebsverfassungsrechtlich leitender Angestellter ist, ist vor allem die Entscheidungsbefugnis im personellen Bereich maßgeblich.
