22.1.5.Nr.9
§ 36 Abs. 2 Z 3 ArbVG
§ 106 ArbVG
1. Leitende Angestellte im Sinne der Betriebsverfassung sind vor allem Arbeitnehmer, die durch ihre Position an der Seite des Arbeitgebers und durch Ausübung von Arbeitgeberfunktionen in einen Interessengegensatz zu anderen Arbeitnehmern geraten können.

