22.1.5.Nr.8
§ 36 Abs. 2 Z 3 ArbVG
1. Leitender Angestellter iSd § 36 Abs. 2 Z 3 ArbVG ist vor allem ein Arbeitnehmer, der durch seine Position an der Seite des Arbeitgebers und durch Ausübung von Arbeitgeberfunktionen in einen Interessengegensatz zu anderen Arbeitnehmern geraten kann.

