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Überlassene (zugewiesene) Beamte und Vertragsbedienstete bei Ausgliederungen aus Gebietskörperschaften - OGH 12.7.2006, 9 ObA 121/05t

19. LfgOktober 2006

22.1.5.Nr.6

§ 36 Abs. 1 ArbVG
§ 59 Abs. 1 ArbVG
§ 14 BRWO
§ 15 BRWO
Art. 10 Abs. 1 Z 11, 21 Abs. 2 B-VG

1. Jede Ausgliederung aus dem Dienststellenverband einer Landesverwaltung, die zu einer betrieblichen Struktur führt, beseitigt die Regelungsbefugnis des Landes für die innerbetriebliche Interessenvertretung im ausgegliederten Bereich.

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