22.1.5.Nr.3
§ 36 Abs. 2 Z 3 ArbVG
1. Der Gesetzgeber hat den Begriff des leitenden Angestellten im AZG bewusst weiter gefasst als im ArbVG.
22.1.5.Nr.3
§ 36 Abs. 2 Z 3 ArbVG
1. Der Gesetzgeber hat den Begriff des leitenden Angestellten im AZG bewusst weiter gefasst als im ArbVG.
