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Ohne einheitlichen Betriebszweck der Österreich-Tochter eines weltweit tätigen Konzerns? Bloße Steuerberatungsadresse Homeoffices aller Mitarbeiter ohne Teamleiter-Koordination? - OGH 29.4.2021, 9 ObA 28/21i

64. LfgOktober 2021

22.1.1.Nr.13

§ 34 Abs. 1 ArbVG
§ 105 ArbVG

1. Wesentliches Merkmal des Betriebsbegriffs iSd § 34 Abs. 1 ArbVG ist die organisatorische Einheit, innerhalb der eine physische oder juristische Person oder eine Personengemeinschaft mit technischen oder immateriellen Mitteln die Erzielung bestimmter Arbeitsergebnisse fortgesetzt verfolgt.

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