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Bloßes Home Office der Personalleiterin in Österreich mit Mitarbeitern nur im Ausland; „Sales Team“ mit einigen Mitarbeitern und bloßen Teilfunktionen in Österreich? - OGH 22.1.2020, 9 ObA 89/19g

60. LfgJuni 2020

22.1.1.Nr.12

§ 33 Abs. 1 ArbVG
§ 34 Abs. 1 ArbVG
§ 40 ArbVG

1. In der von § 34 Abs. 1 ArbVG verlangten „organisatorischen Einheit“ muss die Einheit des Betriebsinhabers, des Betriebszwecks und der Organisation zum Ausdruck kommen.

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