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Gegliederte Zweigniederlassung ohne einheitlichen Betriebszweck und Standortleiter? - OGH 22.7.2014, 9 ObA 51/14m

43. LfgOktober 2014

22.1.1.Nr.10

§ 34 Abs. 1 und 2 ArbVG
§ 59 Abs. 2 ArbVG

1. Wesentliches Merkmal des Betriebsbegriffs im Sinne des § 34 Abs. 1 ArbVG ist die organisatorische Einheit.

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