21.4.3.Nr.3
§ 7p BEinstG
§ 7f BEinstG
§ 18 Abs. 2 GlBG
§ 29 Abs. 2 Sbg GlBG
§ 20a B-GlBG
§ 12 Abs. 7, 12 GlBG
1. Die Beurteilung, ob dem Dienstgeber der Gegenbeweis gelungen ist, dass nicht die Behinderung für die Nichtverlängerung eines befristeten Dienstverhältnisses ausschlaggebend war, kann als Frage der Beweiswürdigung in dritter Instanz nicht mehr bekämpft werden.

