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Aberkannter Behindertenstatus? - OGH 28.4.2015, 8 ObA 3/15x

46. LfgOktober 2015

21.4.2.Nr.2

§ 2 BEinstG
§ 7b Abs. 1 BEinstG
§ 7p BEinstG

1. Beruft sich ein Arbeitnehmer vor Gericht auf einen Diskriminierungstatbestand iSd § 7b Abs. 1 BEinstG, so hat er diesen Umstand glaubhaft zu machen (§ 7p BEinstG).

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