21.2.1.Nr.4
§ 1155 ABGB
§ 7 BEinstG
1. Die von § 1155 ABGB für den Entgeltanspruch geforderte Leistungsbereitschaft ist nicht nur eine Frage des Wollens, sondern auch des Könnens.
21.2.1.Nr.4
§ 1155 ABGB
§ 7 BEinstG
1. Die von § 1155 ABGB für den Entgeltanspruch geforderte Leistungsbereitschaft ist nicht nur eine Frage des Wollens, sondern auch des Könnens.
