20.24.1.Nr.2
§ 17 Abs. 1 GlBG
§ 13 Abs. 1 B-GlBG
§ 16 Abs. 1 und 2 B-GlBG
§ 1489 ABGB
1. Der Gesetzgeber trifft keine ausdrückliche Anordnung, wann die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche aus diskriminierenden Belästigungen zu laufen beginnt.

