vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Personalabbaukonzept-Kündigungen Arbeitnehmer mit vorzeitigen Alterspensionen? - OGH 18.8.2016, 9 ObA 106/15a

50. LfgFebruar 2017

20.12.3.Nr.4

§ 105 Abs. 3 ArbVG
§ 20 Abs. 3 GlBG
§ 31 Abs. 13 Z 1 ORF-G

1. Stellt der Arbeitgeber im Rahmen seiner Kündigungspolitik auf eine „soziale Absicherung“ ab, versteht er darunter aber eine Absicherung durch bestimmte Formen der Alterspension, die zumindest ein Lebensalter von 62 Jahren voraussetzen, liegt eine unmittelbare Altersdiskriminierung vor, die einen Ausnahmetatbestand erfordert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!