20.12.2.Nr.3
§ 17 Abs. 1 Z 1 GlBG
§ 19 Abs. 1 GlBG
§ 26 Abs. 1 Z 1 GlBG
1. Ist eine Stelle ausgeschrieben, stehen bei unmittelbarer Altersdiskriminierung dem einzigen Bewerber, der sämtliche in der Ausschreibung geforderten Kriterien erfüllt, als Schadenersatz mindestens zwei Monatsentgelte zu.

