20.11.1.Nr.7
§ 17 Abs. 1 Z 7 GlBG
§ 26 Abs. 7 GlBG
§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG
1. Nach der EuGH-Rsp dürfen aus beschäftigungspolitischen Gründen Arbeitnehmer mit Erreichung des gesetzlichen Pensionsalters gekündigt werden, um Jüngeren den Eintritt in das Berufsleben zu erleichtern oder eine ausgewogene Altersstruktur zu erreichen.

