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Nichtanrechnung der Postpraktikantenzeit vor 18? - OGH 22.1.2020, 9 ObA 135/19x

60. LfgJuni 2020

20.10.1.Nr.10

§ 17 Abs. 1 GlBG
Art. 2 Abs. 2 lit. a RL 2000/43/EG

1. Dass ein Postpraktikant - entgegen dem damaligen Ausbildungserlass und Ausbildungsvertrag - nicht sämtliche Bereiche des Postbetriebs durchlaufen hat, sondern nur im Hilfsdienst und insbesondere nicht im Zustelldienst eingesetzt wurde, steht einer Anrechnung der bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (31.10.1994) erbrachten Vordienstzeiten als Postpraktikant nicht entgegen.

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