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Einstellungsdiskriminierung Diskriminierende Äußerung nicht (mit)kausal? - OGH 27.2.2019, 9 ObA 118/18w

58. LfgOktober 2019

20.10.1.Nr.9

§ 26 Abs. 1 Z 2 GlBG
Art. 2 Abs. 2 lit. a RL 2000/43/EG

1. Die Bemerkung, es sei im Betrieb (hier eines Eissalons) bei Hochsaison stressig und man suche „deswegen bei Bedarf jüngeres Personal im Alter bis zu 35 Jahren“, ist altersdiskriminierend, wird einer 45-jährigen Bewerberin doch damit signalisiert, dass sie in Zukunft altersbedingt nur geringe Chancen auf einen Arbeitsplatz beim Dienstgeber habe.

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