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Entlassung des Täters? - OGH 22.2.2022, 8 ObA 15/22x

66. LfgJuni 2022

20.4.3.Nr.11

§ 6 Abs. 2 GlBG
§ 27 Z 6 zweiter Fall AngG

1. Jeder Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die geschlechtliche Selbstbestimmung, sexuelle Integrität und Intimsphäre der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird.

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