20.4.3.Nr.7
§ 6 Abs. 2 GlBG
§ 12 Abs. 11 GlBG
§ 106 Abs. 2 ArbVG
§ 27 Z 6 AngG
§ 82 lit. g GewO 1859
1. Eine sexuelle Belästigung anderer Mitarbeiter kann einen wichtigen Grund darstellen, der den Arbeitgeber im Einzelfall auch zur Entlassung berechtigen kann.

