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Fristlose Entlassung? - OGH 29.1.2014, 9 ObA 172/13d

42. LfgJuni 2014

20.4.3.Nr.7

§ 6 Abs. 2 GlBG
§ 12 Abs. 11 GlBG
§ 106 Abs. 2 ArbVG
§ 27 Z 6 AngG
§ 82 lit. g GewO 1859

1. Eine sexuelle Belästigung anderer Mitarbeiter kann einen wichtigen Grund darstellen, der den Arbeitgeber im Einzelfall auch zur Entlassung berechtigen kann.

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