20.4.3.Nr.6
§ 6 Abs. 1 Z 2 GlBG
§ 27 Z 6 AngG
§ 32 AngG
1. Das Auftreten einer sexuellen Belästigung im Betrieb erfordert eine angemessene Reaktion des Arbeitgebers.
20.4.3.Nr.6
§ 6 Abs. 1 Z 2 GlBG
§ 27 Z 6 AngG
§ 32 AngG
1. Das Auftreten einer sexuellen Belästigung im Betrieb erfordert eine angemessene Reaktion des Arbeitgebers.
