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Haftung für „Seniorchef“? - OGH 29.4.2021, 9 ObA 19/21s

64. LfgOktober 2021

20.4.2.Nr.11

§ 6 Abs. 1 Z 1 GlBG
§ 12 Abs. 11 GlBG

1. Nach hRsp hat die juristische Person für die sexuelle Belästigung durch ihr Vertretungsorgan (zB den Geschäftsführer einer GmbH) gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 GlBG einzustehen.

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