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Kündigung nach Ablehnung eines Änderungsabgebots Stundenreduktion als Reaktion auf Gleichstellungsforderung? - OGH 12.6.2003, 8 ObA 40/03w

10. LfgOktober 2003

20.3.3.Nr.1

§ 105 Abs. 3 Z 1 lit. i ArbVG
§ 2 Abs. 1 Z 2 GlBG (GleichbG)
§ 2a Abs. 8 GlBG (GleichbG)

1. Nach der stRsp kann eine Kündigung nach Ausschlagen eines zulässigen Anbots des Arbeitgebers auf Änderung dispositiver Vertragspunkte zwar nach § 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG (also als sozialwidrig), nicht aber als Motivkündigung nach § 105 Abs. 3 Z 1 lit. i ArbVG angefochten werden.

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