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Gruppen mit unterschiedlicher Ausbildung und Tätigkeit - OGH 20.1.2012, 8 ObA 96/11t

36. LfgJuni 2012

20.2.2.Nr.7

§ 40 VBG
§ 3 Z 2 GlBG
§ 5 Abs. 2 GlBG

1. Die Entlohnung eines Vertragsbediensteten richtet sich primär nach den Einstufungserfordernissen in allfälligen zwingenden Qualifikationsvorschriften für die Einstufung in eine Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe.

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