20.2.2.Nr.7
§ 40 VBG
§ 3 Z 2 GlBG
§ 5 Abs. 2 GlBG
1. Die Entlohnung eines Vertragsbediensteten richtet sich primär nach den Einstufungserfordernissen in allfälligen zwingenden Qualifikationsvorschriften für die Einstufung in eine Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe.

