20.1.2.Nr.5
Art. 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 RL 79/7/EWG
§ 634 Abs. 10 ASVG
1. Das System der jährlichen ASVG-Pensionsanpassung fällt unter das Diskriminierungsverbot in Art 4 Abs. 1 der RL 79/7/EWG zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit.

