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Reduzierung Teilzeitausmaß und Abstandnahme von Vollzeitaussicht wegen Schwangerschaft - OGH 26.6.2014, 8 ObA 23/14m

43. LfgOktober 2014

20.1.1.Nr.10

§ 12 Abs. 6 und 14 GlBG

1. Die vorübergehende Herabsetzung des vereinbarten Teilzeitausmaßes und die Absage der in absehbarer Zeit in Aussicht gestellten Vollzeitbeschäftigung wegen Schwangerschaft durch den Vorgesetzten stellen eine Geschlechtsdiskriminierung dar.

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