20.1.1.Nr.9
§ 5 Abs. 2 GlBG
§ 12 Abs. 7 GlBG
1. Allein dass das Dienstverhältnis einer schwangeren oder einer in Karenz befindlichen Arbeitnehmerin beendet bzw. nicht verlängert wird, bedeutet nicht zwingend, dass die Schwangerschaft bzw. die Karenz das Motiv ist.

