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Kündigungsentschädigung? - Beendigung wegen abgelaufener Arbeitserlaubnis - OGH 26.8.2009, 9 ObA 118/08f

29. LfgFebruar 2010

19.10.2.Nr.3

§ 3 Abs. 1 AuslBG
§ 4 Abs. 3 Z 7 AuslBG
§ 7 Abs. 7 und 8 AuslBG
§ 14e AuslBG
§ 19 Abs. 4 AuslBG
§ 29 Abs. 1 und 3 AuslBG
§ 82 lit. b GewO 1859

1. Es ist gemäß § 19 Abs. 4 AuslBG Sache des Ausländers, einen Antrag auf Arbeitserlaubnis bei jener regionalen AMS-Geschäftsstelle einzubringen, die nach seinem Wohnsitz örtlich zuständig ist.

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