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BUAG-Anwendbarkeit und Urlaubsabfindung - OGH 26.4.2000, 9 ObA 59/00t

2. LfgFebruar 2001

19.10.2.Nr.2

§ 29 Abs. 1 und 2 AuslBG
§ 1162b ABGB
§ 29 AngG
§ 84 GewO 1859
§ 1 Abs. 1 BUAG
§ 10 BUAG

1. Die Bestimmungen des § 29 Abs. 1 und 2 AuslBG sollen Gesetzesumgehungen zu Lasten des Ausländers verhindern, womit der Ausländer trotz der Nichtigkeit eines ohne Beschäftigungsbewilligung abgeschlossenen Arbeitsvertrages - solange er faktisch beschäftigt wird - Ansprüche wie aus einem gültigen Arbeitsverhältnis hat. Die Bereicherungsregeln der §§ 1431 ff ABGB sind insoweit nicht anwendbar.

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