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Wehrdienst in EU vor EU-Beitritt - OGH 9.5.2001, 9 ObA 56/00a

4. LfgNovember 2001

18.1.2.Nr.1

Art. 7 Abs. 1 und 4 FreizügigkeitsVO Nr. 1612/68
§ 13 Abs. 1 Z 3 lit. a DO.B SV-Träger
§ 8 APSG

1. Art. 7 Abs. 1 FreizügigkeitsVO Nr. 1612/68 gilt ab Beitritt der Republik Österreich zur Europäischen Union, dem 1.1.1995, unmittelbar und bindend.

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