17.4.3.Nr.7
§ 19d Abs. 6 AZG
§ Abs. 8 AZG
§ 3 Z. 2 GlBG
Art. 157 AEUV TeilzeitarbeitsRL 97/81/EG
1. Nach 9 ObA 30/15z ruht der Anspruch auf eine vereinbarte Überstundenpauschale für die Zeit, für die von der Möglichkeit der Elternteilzeit nach MSchG bzw. VKG oder vergleichbaren Rechtsvorschriften Gebrauch gemacht wurde.

