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Begünstigte Berechnung der Abfertigung bei AVRAG-Betreuungsteilzeit - OGH 12.7.2006, 9 ObA 38/06p

19. LfgOktober 2006

17.4.3.Nr.1

§ 15h ff MSchG
§ 8 ff VKG
§ 14 Abs. 2 Z 2 und Abs. 4 AVRAG
§ 23 Abs. 1 AngG

1. Karenz und Teilzeit zwecks Kinderbetreuung sind in den §§ 15h ff MuttSchG und §§ 8 ff VKG nicht abschließend geregelt. Auch für diesen Bereich ist § 14 AVRAG anwendbar.

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