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„Kleine Ansprüche“ bei Nichteinigung Ende des besonderen Bestandschutzes bei Nichteinbringung einer Einwilligungsklage? - OGH 26.2.2016, 8 ObA 1/16d

49. LfgOktober 2016

17.4.2.Nr.4

§ 8a VKG
§ 8d Abs. 2 VKG
§ 8f Abs. 1 VKG
§ 15i MSchG
§ 15l MSchG
§ 15n MSchG

1. Kommt beim „kleinen Anspruch“ binnen zwei Wochen (Wartefrist) ab Bekanntgabe (des Wunsches) der Elternteilzeit keine Einigung auf Elternteilzeit zustande, kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber auf Einwilligung in eine Teilzeitbeschäftigung klagen.

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