vorheriges Dokument
nächstes Dokument

„Großer Anspruch“ - Einseitiger Teilzeitantritt auch nach bloßer Ersatzkarenz ohne gerichtliches Einwilligungsverfahren? - OGH 16.12.2016, 8 ObA 72/16w

51. LfgJuni 2017

17.4.1.Nr.6

§ 15 MSchG
§ 15j MSchG
§ 15h Abs. 1 MSchG
§ 15k Abs. 1, 2 und 3 MSchG
§ 15m Abs. 1 Z 1 und 2 MSchG

1. Hat die Arbeitnehmerin mangels Einigung mit dem Arbeitgeber letztlich Ersatzkarenz nach § 15m MSchG angetreten und während dieser neuerlich eine konkrete Teilzeit für die Zeit nach dem 2. Geburtstag bis zum 7. Lebensjahr des Kindes verlangt, die der Arbeitgeber ohne den gesetzlichen Einigungsversuch beim Arbeits- und Sozialgericht ablehnte, kann sie (im Anlassfall auch noch einen Monat nach Ablauf der Ersatzkarenz) die begehrte Elternteilzeit antreten. Dies aus folgenden Rechtsgründen:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!