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Absolute Beschäftigungsverbotszeiten als Dienstzeiten - OGH 4.10.2000, 9 ObA 199/00f

2. LfgFebruar 2001

17.3.8.Nr.1

§ 3 MSchG
§ 5 MSchG
§ 15e Abs. 2 und 3 MSchG

1. Bei neuerlicher Schwangerschaft während eines Karenzurlaubes wird mit Beginn des absoluten Beschäftigungsverbotes gemäß § 3 MSchG der Karenzurlaub für die Dauer der Beschäftigungsverbote nach den §§ 3 und 5 MSchG verdrängt.

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