17.3.6.Nr.5
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 8 Abs. 7 OrchKollV
1. Auf Arbeitsverhältnisse, die vor Beginn des zeitlichen Geltungsbereichs einer neuen Regelung begonnen haben und während seines zeitlichen Geltungsbereichs andauern, ist das neue Gesetz hinsichtlich jener Zeitabschnitte anzuwenden, die auf den Zeitraum nach dem Beginn des zeitlichen Geltungsbereichs entfallen, wenn es keine Einschränkungen des zeitlichen Geltungsbereichs enthält.

