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Austritt bei neuer Karenz nach Elternteilzeit: Urlaubsersatzleistung Bemessungsgrundlage Teilzeit oder fiktive Vollzeit? - OGH 25.6.2014, 9 ObA 62/14d

43. LfgOktober 2014

17.3.5.Nr.4

§ 15j Abs. 9 MSchG
§ 15r MSchG
§ 8b Abs. 9 VKG
§ 10 Abs. 1, 3 und 4 UrlG

1. Die Urlaubsersatzleistung berechnet sich nach dem Ausfallprinzip.

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