17.2.1.Nr.1
§ 3 Z 7 GlBG
§ 5 Abs. 1 GlBG
§ 12 Abs. 7 und 12 GlBG
§ 10 Abs. 1 MSchG
1. Werden für eine Benachteiligung Kriterien herangezogen, die nur von einem Geschlecht erfüllt werden können, wie etwa eine Schwangerschaft, stellt dies eine unmittelbare Diskriminierung dar.

