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Dienstzeitdauerabhängige Ansprüche - Anrechnung für kollektivvertragliche Kündigungsfrist - OGH 27.9.2016, 8 ObS 11/16z

50. LfgFebruar 2017

17.1.4.Nr.1

§ 3 MSchG
§ 5 MSchG
§ 15f MSchG
§ 16 Z 3 lit. a Arbeiter-KollV holz- und kunststoffverarbeitendes Gewerbe

1. In die Beschäftigungszeiten nach § 16 Z 3 lit. a KV für Arbeiter im holz- und kunststoffverarbeitenden Gewerbe sind zur Berechnung der Kündigungsfrist auch Zeiten des Beschäftigungsverbots nach §§ 3 und 5 MSchG einzurechnen.

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