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Zuschläge für aus BRD Überlassene? - Vor Anwartschaftserreichung bezahltes Urlaubsentgelt? - OGH 25.10.2011, 8 ObA 86/10w

37. LfgOktober 2012

16.8.2.Nr.2

§ 33d BUAG
§ 33f Abs. 2 BUAG
§ 1422 ABGB

1. Leiharbeitskräfte, die zwar formal bei einem deutschen Unternehmen beschäftigt, aber nur für die Tätigkeit in österreichischen Beschäftigerbetrieben aufgenommen sind, haben ihren gewöhnlichen Arbeitsort im Inland.

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