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Arbeitskräfteüberlassung zum Anbringen von vorgefertigten Sandwich-Paneelen (Dämmung)? - OGH 25.4.2024, 8 ObA 34/23t

73. LfgOktober 2024

16.8.1.Nr.9

§ 1 Abs. 1 BUAG
§ 2 Abs. 1 lit. e, lit. h. 3 Abs. 3 BUAG
§ 33d BUAG
Entsende-Richtlinie

1. Nach § 33d BUAG gilt Abschnitt VIb für die Beschäftigung von Arbeitnehmern iSd Abschnitts I ohne gewöhnlichen Arbeitsort in Österreich, die vom Arbeitgeber im Rahmen einer Arbeitskräfteüberlassung nach Ö. entsandt werden.

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