16.8.1.Nr.1
§ 1 Abs. 1 BUAG
§ 29 Abs. 1 und 2 AuslBG
1. § 29 Abs. 2 AuslBG geht über einen verschuldensabhängigen Schadenersatzanspruch hinaus, indem das Gesetz unter den dort normierten Voraussetzungen aus Anlass des „faktischen Arbeitsverhältnisses“ trotz Nichtigkeit des Arbeitsvertrages das Bestehen eines wirksamen Arbeitsverhältnisses fingiert und dem Ausländer jene Ansprüche gewährt, die aus einem gültigen Arbeitsverhältnis zustehen würden.

