16.6.2.Nr.3
§ 10 MSchG
§ 15 Abs. 4 MSchG
§ 15n MSchG
§ 7 ABGB
§ 863 ABGB
§ 914 ABGB
1. Bei bloßer Vereinbarung einer Karenz bis zum 2,5. Lebensjahr des Kindes erstreckt sich der besondere Kündigungsschutz nicht über jenen Zeitraum hinaus, der bei gesetzlicher Karenz besteht.

