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Vereinbarung der Nichtverjährung - Reichweite - OGH 22.4.2010, 8 ObA 64/09h

31. LfgOktober 2010

16.5.2.Nr.1

§ 4 Abs.5 Satz 1 UrlG
§ 1497 ABGB
§ 1502 ABGB

1. Ein im neuen Urlaubsjahr angetretener Urlaub ist auf einen nicht verbrauchten und nicht verjährten Urlaubsrest aus dem vergangenen Urlaubsjahr anzurechnen.

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