16.5.1.Nr.16
§ 30 Abs. 1 GBG Tirol
§ 13b GehG
§ 2 Abs. 1 lit. c Tiroler LBG 1998
§ 16b Abs. 2 Z 3 Tiroler LBG 1998
1. Die Pflicht des Arbeitgebers zur Aufforderung zum Verbrauch bezahlten Urlaubs unter Hinweis auf einen sonstigen Verfall betrifft die erforderliche Antragstellung durch den Arbeitnehmer, um seinen bezahlten Urlaub zu verbrauchen.

