16.5.1.Nr.14
§ 4 Abs. 1 und 5 UrlG
Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG
1. Nach EuGH Kreuziger steht Art. 7 Abs. 1 der RL 2003/88/EG einer nationalen Regelung, die für die Wahrnehmung des mit dieser Richtlinie ausdrücklich verliehenen Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub Modalitäten vorsieht, die sogar den Verlust dieses Anspruchs am Ende eines Bezugszeitraums oder eines Übertragungszeitraums umfassen, grundsätzlich nicht entgegen, allerdings unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer, dessen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erloschen ist, tatsächlich die Möglichkeit hatte, den ihm verliehenen Anspruch wahrzunehmen.

