16.5.1.Nr.13
§ 10 G-VBG
§ 26 Abs. 5 G-VBG
§ 28 Abs. 1 G-VBG
Art 7 ArbeitszeitRL 2003/88/EG
1. Wurde ein städtischer Vertragsbediensteter nach fast einjährigem Krankenstand auf eigenen Antrag über mehr als vier Jahre durchgehend vertraglich karenziert zwecks Bezugs einer befristeten Invaliditätspension, hemmt dies nach den landesgesetzlichen Bestimmungen die Verfallsfrist nicht.

