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Kündigungsanfechtungsverfahren und Zwischenzeit? - OGH 28.8.2018, 8 ObA 47/18x

56. LfgMärz 2019

16.5.1.Nr.11

§ 4 Abs. 5 Satz 1 UrlG
§ 10 Abs. 3 UrlG
§ 105 Abs. 3 und 7 ArbVG
Art. 7 RL 2003/88/EG
Art. 47 Charta der Grundrechte EU

1. Wird eine Kündigung angefochten, entsteht für die Zeit zwischen dem Ende der Kündigungszeit und dem stattgebenden Anfechtungsurteil - wenngleich rückwirkend - der Urlaubsanspruch erst mit diesem Gestaltungsurteil.

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