16.5.1.Nr.10
§ 1496 ABGB
§ 65 L-DBR Stmk
§ 67 L-DBR Stmk
§ 70 L-DBR Stmk
§ 163 L-DBR Stmk
§ 4 Abs. 5 UrlG
1. Hat der Gesetzgeber - so in § 65 L-DBR - zwar für den Fall der Krankheit, Unfall oder Gebrechen sowie das Beschäftigungsverbot und die Karenz nach dem Mutterschutzgesetz aber auch für dienstliche Verbrauchshindernisse Vorsorge getroffen, um einen Verfall mit Ablauf des folgenden Kalenderjahres zu verhindern, nicht aber für den Fall der allgemeinen Karenz nach § 70 L-DBR, kann nicht davon ausgegangen werden, dass er ganz allgemein die Hemmung der Verjährung ungeregelt gelassen hat und insoweit die Bestimmungen des ABGB über die Hemmung der Verjährung zur Anwendung kommen könnten.

