16.5.1.Nr.8
§ 4 Abs. 5 UrlG
§ 25 Abs. 3 VBO Wien
§ 34 VBO Wien
§§ 1494 ff ABGB
1. Die zu 8 ObA 41/05w für Vertragsbedienstete judizierte Hemmung der Verjährungsfrist durch Krankenstände ist auf Karenzierungen nach § 34 VBO Wien nicht anzuwenden.
16.5.1.Nr.8
§ 4 Abs. 5 UrlG
§ 25 Abs. 3 VBO Wien
§ 34 VBO Wien
§§ 1494 ff ABGB
1. Die zu 8 ObA 41/05w für Vertragsbedienstete judizierte Hemmung der Verjährungsfrist durch Krankenstände ist auf Karenzierungen nach § 34 VBO Wien nicht anzuwenden.
