16.4.2.Nr.13
§ 10 Abs. 2 UrlG
Art. 7 Abs. 2 Arbeitszeit-RL 2003/88/EG
Art. 31 Abs. 2 GRC (EU-Grundrechte-Charta)
1. Art. 7 der RL 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in Verbindung mit Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der EU steht einer nationalen Vorschrift entgegen, wonach eine Urlaubsersatzleistung für das laufende letzte Arbeitsjahr nicht gebührt, wenn der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund vorzeitig einseitig beendet.

